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Ruemliger Nr. 06/2011 (731 KB)

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ID & Pass

Der neue Schweizer Pass ab 1. März 2010

Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt.

Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern in einem der sieben Kantonalen Ausweiszentren zu beantragen.

Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter Tel. 031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch.

Neues Antragsverfahren ab 1. März 2010:

Ab 1. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der sieben Ausweiszentren beantragen.

Reservieren Sie sich vorgängig einen Termin. Sie erfahren dorf auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
- alter Pass und / oder alte ID
- Niederlassungsausweis
- Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person, Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen/getrennten Eltern)

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. durch den Vormund zu begleiten.

Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Falle persönlich bei einer schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden.

Bei der Vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild - welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.

Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

Den provisorischen Pass können Sie direkt im Ausweiszentrum in Bern beantragen. Es sind dieselben Unterlagen wie beim E-Pass 10 und der Identitätskarte vorzulegen. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.

Auch Kinder erhalten einen E-Pass. Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen bei der Antragstellung ebenfalls persönlich anwesend sein. Das Gesichtsbild wird ab Geburt in den Ausweis aufgenommen, Fingerabdrücke erst am 12 Jahren.


Gebühren

Identitätskarte
-Erwachsene                                Fr. 65.00
gültig 10 Jahre
 
- Kinder und Jugendliche bis 18     Fr. 30.00
gültig 5 Jahre

Garantierte Lieferfrist: Max. 10 Arbeitstage

E-Pass 10
-Erwachsene                                Fr. 140.00
gültig 10 Jahre
 
- Kinder und Jugendliche bis 18     Fr. 60.00
gültig 5 Jahre

- Zuschlag Kombi-Angebot            Fr. 8.00

Garantierte Lieferfrist: Max. 10 Arbeitstage

Zuzüglich Portokosten pro Ausweis: Fr. 5.00.



Weitere Informationen:
www.schweizerpass.ch
www.pom.be.ch/site/mip